Rücksicht auf vier Pfoten

Hund


Klare Regeln für eine verantwortungsvolle Hundehaltung

Hundehaltegesetz 2024 regelt Beaufsichtigung, Verwahrung und Hundekotentsorgung - hohe Strafen drohen bei Verstößen

Ein Hund bereichert das Leben - bringt aber auch Verantwortung mit sich. Das Oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 (OÖ HHG) regelt klar, welche Pflichten Hundehalter:innen haben, um das Wohl der Tiere zu sichern und gleichzeitig die Sicherheit sowie das Zusammenleben mit Mitmenschen zu gewähr­leisten. Wer einen Hund hält oder an­schaffen möchte, sollte diese Bestimmungen kennen - denn bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Lebenslange Verantwortung für Tier und Umwelt

Mit der Hundehaltung geht eine lebenslange Verpflichtung einher: Hunde müssen so gehalten, beaufsichtigt und verwahrt werden, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. In letzter Zeit häufen sich jedoch Beschwerden über anhaltendes Hundebellen, Anspringen von Passant:innen sowie nicht entfernten Hundekot auf öffentlichen und privaten Flächen.

Das Hundehaltegesetz, ergänzt durch das Tierschutzgesetz und die Straßenverkehrsordnung (StVO), gibt hier klare Leitlinien vor.

„So klappt es auch mit den Nachbarn“

Ein Hund muss stets so beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass

  • keine Gefahr für Menschen oder Tiere besteht,
  • Menschen oder Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus durch zB ununterbrochenes Bellen, Anspringen o.ä.belästigt werden,
  • der Hund an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt umherläuft.
    Ausnahmen gelten lediglich für Hunde der öffentlichen Sicherheit, Jagd-, Hilfs- und Rettungsdienste sowie für Assis­tenz- und Therapiebegleithunde, sofern der jeweilige Einsatz- oder Ausbildungszweck sonst nicht möglich wäre.

Strafbestimmungen klar geregelt

Wer diese Pflichten missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung. Laut Hundehaltegesetz 2024 können Verstöße von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von bis zu 7.000 Euro geahndet werden. Dieser Strafrahmen unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen Hundehaltung.

Gassi gehen heißt Verantwortung übernehmen

Besonders häufig sorgt das Thema Hundekot für Ärger. Die Regelung ist eindeutig:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes an öffentlichen Orten im Ortsgebiet unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe.
Auch die StVO verbietet ausdrücklich die Verunreinigung von Straßen, Gehsteigen, Gehwegen, Fußgängerzonen und Wohnstraßen.
Doch auch außerhalb des Ortsgebiets gilt Rücksicht: Auf Wiesen, Feldern und im Wald sollte Hundekot ebenfalls entfernt werden. Das Liegenlassen kann als Besitzstörung auf Privatgrundstücken gewertet werden und ist zudem schädlich für Weide- und Wildtiere wie Rinder oder Rehe.

Gesundheits- und Umweltgefahr Hundekot

Hundekot ist kein harmloser Abfall. Die Ausscheidungen von Hunden enthalten Parasiten und Krankheitserreger wie Borrelien, Salmonellen sowie Spul- und Bandwürmer, die für Menschen und Tiere gefährlich bis lebensbedrohlich sein können. Hundekotbeutel gehören daher ausschließlich in den Restmüll. Weder Kompost noch Biotonne sind geeignet, da die dort entstehende Wärme Keime nicht zuverlässig abtötet und Krankheitserreger weiterverbreitet werden können.

Rücksicht macht das Zusammenleben leichter

Manchmal passieren „kleine Malheurs“ zur falschen Zeit am falschen Ort. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein und Verantwortung zu übernehmen - ein Hundekotbeutel in der Tasche gehört zur Grundausstattung jedes Gassigehens. Sauberkeit, Rücksicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Hundehaltung und Nachbarschaft gut miteinander auskommen.


Weitere Informationen

Da dieser Artikel nur einen Überblick bietet, empfiehlt sich ein Blick auf die Informationsangebote des Landes Oberösterreich zum Hundehaltegesetz 2024, zur Sachkundeausbildung und zu weiterführenden rechtlichen Regelungen.

Informationen zum Thema Hundehaltung und dem Hundehaltegesetz 2024:
https://hundehaltung-ooe.at
Website mit Terminen zur Sachkundeausbildung:
www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm
Website mit Anbietern der Alltagstauglichkeitsprüfung, Verhaltensmedizinische Evaluierung, Rechtliche Informationen:
www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm