Reisepass/Personalausweis - bis zu 5 Wochen Wartezeit

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Bürgerinnen und Bürger der 5+ Gemeinden haben die Möglichkeit, zusätzlich zur Beantragung bei den Bezirksverwaltungsbehörden, einen Reisepass oder Personalausweis zu den Amtszeiten im Verwaltungszentrum 5+ zu beantragen.


Bei einer Beantragung über die Gemeinden kommt es derzeit leider wieder zu längeren Wartezeiten von 4-5 Wochen bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen. 


Wird das Reisedokument schon früher benötigt, so wird die Beantragung auf der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck empfohlen. Derzeit beläuft die Wartezeit zur Ausstellung des Ausweisdokumentes hier etwa eine Woche.


Antrag im Verwaltungszentrum 5+ nur mit Terminvereinbarung

Für Reisepass- und Personalausweisanträge im Verwaltungszentrum 5+  ist eine Terminvereinbarung erforderlich. 

Infos über benötigte Unterlagen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung oder unter den angeführten Links. 

Informationen zur Reisepassbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16321.htm

Informationen zur Personalausweisbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16323.htm


Ihren persönlichen Termin im Verwaltungszentrum 5+ erhalten Sie nach telefonischer Reservierung im Bürgerservice, +43 7673 23 56 12 oder per E-Mail an distler@pitzenberg.ooe.gv.at


Anforderungen an Ausweisbilder

Für die Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises wird je ein aktuelles Passfoto benötigt.

Bitte beachten Sie die ab sofort gültigen Anforderungen für Ausweisbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen:

  • Aufnahmedatumbei Beantragung bekanntgeben - Nachweis über Aufnahmedatum ist vorzulegen!
  • nicht älter als 6 Monate
  • von einem Berufsfotografen gemacht - EU-Passfoto mit Siegel

Auf der Website www.passbildkriterien.at/oesterreich_neu.html finden Sie die detaillierteren Anforderungen an die Ausweisbilder.

Zusätzliche Nachweise bei Kindern & mündigen Minderjährigen

Zusätzliche Nachweise bei Kindern und mündigen Minderjährigen (ab dem vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) erforderlich

Antragstellung:
Ein eigener Reisepass für das Kind kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat. Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.

Antragstellung bei nicht aufrechter Ehe:
Bei der Antragstellung eines eigenen Reisepasses für ein Kind bei nicht aufrechter Ehe ist die Vertretungsbefugnis durch ein entsprechendes Dokument nachzuweisen.

Hinweis:

  • Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.
  • Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis des/der Beantragenden (Vater/Mutter)   
  • alter Reisepass   
  • Geburtsurkunde des Kindes   
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes   
  • ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen!
  • Nachweise Vertretungsbefungis
    • Antrag für Kinder:
      • Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs. 2 ABGB oder
      • vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder
      • die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder
      • durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss
      • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung oder
      • Antragstellung durch Dritte: Schriftliche Vollmacht und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
    • Antrag für mündige Minderjährige (ab dem vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
      • Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (eventuell in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge) sowie
      • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
            Weiters wäre die Identität der mündigen Minderjährigen/des mündigen Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
            Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch eine Zeugin/einen Zeugen zu erbringen, die/der sich selbst mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren muss.

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen. 



Links:

Ausweisbildkriterien: www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx

Informationen zur Reisepassbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16321.htm

Informationen zur Personalausweisbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16323.htm


Kontakte:

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck
Telefon +43 7672 702

Verwaltungszentrum 5+
Bürgerservicestelle
Atzbacher Straße 20
4690 Oberndorf
Telefon +43 7673 23 56 12


26.08.2024