Hundehalter:innen müssen beim Führen von Hunden an öffentlichen Orten im Ortsgebiet bestimmte Regeln beachten. Zudem gelten für das Führen von großen, speziellen und auffälligen Hunden Sonderregeln, die man als Hundehalter:in wissen muss. Diese Vorschriften dienen dem Schutz anderer und der Vermeidung gefährlicher Situationen.
Anforderungen an Leine und Maulkorb
- Die Leine muss der Körpergröße und dem Gewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf maximal 1,5 Meter lang sein.
- Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund atmen kann, jedoch nicht beißen oder ihn abstreifen kann.
Leinen- ODER/UND Maulkorbpflicht
Alle Hunde müssen an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden.
Auffällige Hunde und Hunde „spezieller Rassen“ sind an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet an der Leine UND mit Maulkorb zu führen.
Wo gilt Leinen- UND Maulkorbpflicht für alle Hunde?
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie beispielsweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungspark, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine UND mit Maulkorb geführt werden.
Was ist ein öffentlicher Ort? Was ist ein Ortsgebiet?
Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.
Ortsgebiet
Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mindestens 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.
Achtung: Örtliche Gegebenheiten beachten! Gemeinden können zusätzliche Orte festlegen, an denen Leinen- oder Maulkorbpflicht herrscht.