Einheitliche Annahmekriterien und Preise im Altstoffsammelzentrum

Altstoffsammelzentrum

Einheitliche Annahmekriterien und Preise in allen OÖ ASZ

Einfach einheitlich – und einfach wichtig
Wer schon einmal im Altstoffsammelzentrum (ASZ) war, kennt es: Die einen Abfälle sind kostenlos, andere plötzlich nicht mehr – und manchmal gelten in der Nachbargemeinde ganz andere Regeln. Damit ist jetzt Schluss. In allen ASZ Oberösterreichs gelten seit 1. September 2025 einheitliche Annahmekriterien und Preislisten – für mehr Klarheit und ein faires System für alle.

Warum braucht es das? 
Entsorgungsmengen steigen: Vor allem durch Umbauten, Renovierungen und private Bauvorhaben. Immer öfter landen große Mengen kostenpflichtiger Abfallarten im ASZ – bisher oft ohne einheitliche Regelung. Manche haben das bewusst ausgenutzt, andere waren einfach unsicher. Damit das System funktioniert, braucht es klare Regeln. Und genau die schafft diese Vereinheitlichung.

Was ist also neu?
Neu ist die mengenabhängige kostenpflichtige Abgabe von sämtlichen Abfällen aus Sanierungen und Umbauten und die kostenpflichtige Abgabemöglichkeit von Restabfall.

Warum gibt es überhaupt Gebühren?
Abfall ist nicht gleich Abfall. 
Manche Dinge kosten – weil sie Aufwand verursachen. Abfälle aus dem Baubereich (Abbruchholz, Baurestmassen, Mineralwolle, Baustyropor …) müssen aufwändig behandelt werden.

Darum gilt: Haushaltsübliche Kleinmengen = kostenlos (zB Altstoffe, Problemstoffe, Sperrabfall …)

Alles andere = fair geregelt (zB Abbruchholz, Baurestmassen, mineralischer Bauschutt, Baustyropor …) 

Restabfall = zuhause in der Restabfalltonnen entsorgen, über einen zusätzlichen Restabfallsack der Gemeinde oder kostenpflichtig im ASZ für € 0,70 pro kg

Was bleibt kostenlos – was nicht?
Altstoffe, Problemstoffe und haushaltsübliche Mengen an Sperrabfall (Matratzen, Möbelstücke, Koffer, Polstermöbel, Gartenmöbel, Teppiche, Ski …) können weiterhin kostenlos abgegeben werden – finanziert über die Abfallgebühr und Stofferlöse. Für Abfälle, die nicht haushaltsüblich sind – zB große Mengen Bauschutt oder Abbruchholz – gelten künftig landesweit klare, einheitliche Gebühren.

Kostenpflichtige Abgabemöglichkeit von Restabfall
Restabfall wie beispielweise Bälle, Kuscheltiere, Nähabfälle, Fahrradhelm, Ordner, Schwimmhilfen, Seile, Dekomaterial, Kleiderbügel, Stoffreste, kaputte Schuhe, kaputte/zerrissene/löchrige Kleidung … sind Abfälle für die Restabfalltonne zuhause, sie können nicht recycelt oder wiederverwendet werden. Sollten Sie mit dem Platz in der Restabfalltonne mal nicht auskommen, können sie sich einen zusätzlichen Restabfallsack bei Ihrer Gemeinde holen oder für € 0,70 pro kg im ASZ entsorgen. 

Darum gilt = Restabfall ist zuhause in der Restabfalltonnen zu entsorgen, über einen zusätzlichen Restabfallsack der Gemeinde oder kostenpflichtig im ASZ.

TIPP: Sperrabfall vs. Restabfall

  • Sperrabfall oder sperrige Abfälle sind Gegenstände welche aufgrund ihrer Form und Größe nicht in einer durchschnittlichen Restabfalltonne Platz haben: Matratzen, Möbelstücke, Koffer, Polstermöbel, Gartenmöbel, Teppiche, Ski …
  • Restabfall sind Gegenstände die in einer durchschnittlichen Restabfalltonne Platz haben: Bälle, Tennisschläger, Dekomaterial, Ordner, Seile, Fahrradhelm, Kleiderbügel, Stoffreste, kaputte Kleidung, kaputte Schuhe ... 

Sowohl für Restabfall als auch für Sperrabfall gibt es keine Recyclingmöglichkeit.
Beides wird in der Welser-Abfallverbrennungsanlage thermisch entsorgt.

Ein System, das fair für uns alle ist
Am Ende geht es nicht nur um Gebühren, sondern um Verantwortung. Wer Abfälle richtig trennt und im ASZ abgibt, leistet einen aktiven Beitrag zur Umwelt und zur Kreislaufwirtschaft. Die neue Struktur sorgt dafür, dass das auch in Zukunft gut, fair und transparent funktioniert.

>> Alle Infos zur neuen Preisliste und den Regelungen finden Sie HIER