+++ Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde uns mitgeteilt, dass es derzeit leider zu längeren Wartezeiten bis zu 5 Wochen bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen kommt. +++
Die Bürgerinnen und Bürger der 5+ Gemeinden haben die Möglichkeit, zusätzlich zur Beantragung bei den Bezirksverwaltungsbehörden, einen Reisepass oder Personalausweis zu den Amtszeiten im Verwaltungszentrum 5+ zu beantragen.
Wird das Reisedokument schon früher benötigt, so wird eine Terminvereinbarung mit der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck empfohlen. Derzeit beläuft die Wartezeit etwa eine Woche.
Für Reisepass- und Personalausweisanträge im Verwaltungszentrum 5+ ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Ihren persönlichen Termin im Verwaltungszentrum 5+ erhalten Sie nach telefonischer Reservierung im Bürgerservice, +43 7673 23 56 12 oder per E-Mail an distler@verwaltungszentrum5plus.at
Für die Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises wird je ein aktuelles Passfoto benötigt.
Bitte beachten Sie die ab sofort gültigen Anforderungen für Ausweisbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen:
- Aufnahmedatumbei Beantragung bekanntgeben - Nachweis über Aufnahmedatum ist vorzulegen!
- nicht älter als 6 Monate
- von einem Berufsfotografen gemacht - EU-Passfoto mit Siegel
Auf der Website www.passbildkriterien.at/oesterreich_neu.html finden Sie die detaillierteren Anforderungen an die Ausweisbilder.
Antragstellung:
Ein eigener Reisepass für das Kind kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat. Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
Antragstellung bei nicht aufrechter Ehe:
Bei der Antragstellung eines eigenen Reisepasses für ein Kind bei nicht aufrechter Ehe ist die Vertretungsbefugnis durch ein entsprechendes Dokument nachzuweisen.
Hinweis:
- Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.
- Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis des/der Beantragenden (Vater/Mutter)
- alter Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen!
- Nachweise Vertretungsbefungis
- Antrag für Kinder:
- Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder
- Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs. 2 ABGB oder
- vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder
- die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder
- durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung oder
- Antragstellung durch Dritte: Schriftliche Vollmacht und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
- Antrag für mündige Minderjährige (ab dem vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (eventuell in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge) sowie
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Weiters wäre die Identität der mündigen Minderjährigen/des mündigen Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch eine Zeugin/einen Zeugen zu erbringen, die/der sich selbst mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren muss.
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Links:
Ausweisbildkriterien: www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx
Informationen zur Reisepassbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16321.htm
Informationen zur Personalausweisbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16323.htm
Kontakte:
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck
Telefon +43 7672 702
Verwaltungszentrum 5+
Bürgerservicestelle
Atzbacher Straße 20
4690 Oberndorf
Telefon +43 7673 23 56 12
E-Mail distler@verwaltungszentrum5plus.at